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Nach der ab dem 01.01.2009 geltenden fünften Fassung der Verpackungsverordnung sind alle gewerblichen Online-Händler verpflichtet, sich für die von ihnen mit Ware befüllten Verpackungsmaterialien (insbesondere Versandverpackungen) und das verwendete Füllmaterial an einem Rücknahmesystem zu beteiligen.
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